
Ein aufgebrochenes Fenster, eine beschädigte Tür oder fehlende Gartengeräte sind für Betroffene zunächst ein Schock. Nach einem Einbruch in die Gartenlaube kommt es darauf an, ruhig und in der richtigen Reihenfolge zu handeln. Wer den Tatort schützt, den Schaden sorgfältig dokumentiert und Polizei sowie Versicherung zeitnah informiert, erleichtert die Ermittlungen und die spätere Schadenprüfung.
Tatort sichern und Polizei verständigen
Besteht die Möglichkeit, dass sich Täter noch auf dem Grundstück befinden, betreten Sie die Laube nicht und bringen Sie sich nicht in Gefahr. Rufen Sie bei einer akuten Situation die Polizei über 110. Verfolgen Sie keine verdächtigen Personen und versuchen Sie nicht, diese selbst festzuhalten.
Sind die Täter bereits verschwunden, sollte der Tatort trotzdem möglichst unverändert bleiben. Räumen Sie nichts auf, schließen Sie aufgebrochene Fenster nicht eigenmächtig und fassen Sie beschädigte Türen, Schränke oder Werkzeuge möglichst nicht an. So können vorhandene Spuren gesichert werden. Informieren Sie bei Bedarf auch den Vorstand oder die zuständige Ansprechperson des Kleingartenvereins, besonders wenn Gemeinschaftsflächen, Tore oder weitere Parzellen betroffen sind.
Zeigen Sie auch einen Einbruchversuch an, bei dem nichts entwendet wurde. Beschädigungen an Türen, Fenstern, Schlössern, Zaun oder Gartentor können für die Polizei und die Versicherung relevant sein. Lassen Sie sich das Aktenzeichen oder die Vorgangsnummer der Anzeige geben.
Fristen aus den Vertragsunterlagen beachten
Der Schaden sollte dem Versicherer unverzüglich gemeldet werden. In den für diesen Beitrag ausgewerteten Vertragsunterlagen ist außerdem vorgesehen, einen Einbruch, Diebstahl oder Raub innerhalb von fünf Tagen bei der Polizei anzuzeigen und eine bewertete Schadenaufstellung vorzulegen. Diese Frist lässt sich nicht ohne Weiteres auf jeden Vertrag übertragen. Maßgeblich sind immer der Versicherungsschein, die Bedingungen und die Hinweise des eigenen Versicherers.
Warten Sie deshalb nicht, bis alle Kaufbelege oder Preise vollständig zusammengetragen sind. Melden Sie den Schaden zunächst und reichen Sie fehlende Angaben nach, sobald sie verfügbar sind. Fragen Sie bei der Schadenmeldung, welche Unterlagen benötigt werden und ob vor Reparaturen eine Besichtigung erfolgen soll.
Schaden umfassend dokumentieren
Fotografieren Sie die Laube und das Grundstück aus verschiedenen Perspektiven. Sinnvoll sind zunächst Übersichtsaufnahmen und anschließend Detailbilder von Hebelspuren, beschädigten Schlössern, eingeschlagenen Scheiben, verwüsteten Räumen und beschädigtem Inventar. Ein kurzes Video kann die räumliche Situation zusätzlich festhalten.
Erstellen Sie eine Liste aller gestohlenen, zerstörten und beschädigten Gegenstände. Notieren Sie möglichst genau:
- Bezeichnung, Hersteller und Modell,
- Kaufjahr und damaligen Kaufpreis,
- geschätzten Wiederbeschaffungswert,
- Serien-, Geräte- oder Identifikationsnummern,
- Art und Umfang der Beschädigung.
Hilfreich sind Rechnungen, Quittungen, Bedienungsanleitungen, Kontoauszüge und ältere Fotos, auf denen die Gegenstände zu erkennen sind. Auch Zeugen können bei der Plausibilisierung helfen. Bleiben Sie bei allen Angaben sachlich und nachvollziehbar. Unklare Werte sollten als Schätzung gekennzeichnet werden.
Beschädigte Teile nicht vorschnell entsorgen
Entfernen oder entsorgen Sie beschädigte Türen, Fenster, Schlösser und Gegenstände nicht, bevor Polizei und Versicherer die erforderlichen Feststellungen treffen konnten. Sind Sofortmaßnahmen notwendig, um Regen, weitere Diebstähle oder zusätzliche Schäden zu verhindern, dürfen Sie die Schadenstelle provisorisch sichern. Dokumentieren Sie den Zustand vorher gründlich und bewahren Sie ausgetauschte Teile nach Möglichkeit auf.
Beauftragen Sie umfangreiche Reparaturen erst nach Abstimmung mit dem Versicherer. Lassen Sie sich bei dringenden Arbeiten eine Rechnung mit genauer Leistungsbeschreibung ausstellen. Eigenleistungen sollten ebenfalls dokumentiert werden, etwa durch Materialbelege und eine Aufstellung der ausgeführten Arbeiten.
Versicherung richtig informieren
Für die erste Meldung werden üblicherweise die Versicherungsnummer, der Schadenort, das ungefähre Tatzeitfenster, der Zeitpunkt der Entdeckung und eine kurze Schilderung benötigt. Teilen Sie außerdem mit, ob die Polizei vor Ort war, welches Aktenzeichen vergeben wurde und ob die Laube weiterhin ungesichert ist.
Reichen Sie anschließend die Stehlgut- und Schadenliste, Fotos, Belege sowie gegebenenfalls Kostenvoranschläge ein. Beantworten Sie Rückfragen vollständig und wahrheitsgemäß. Entdecken Sie später weitere Schäden oder fehlende Gegenstände, ergänzen Sie die Meldung unverzüglich.
Welche Schäden können versichert sein?
Ob und in welcher Höhe eine Kleingartenversicherung leistet, hängt vom konkreten Vertrag ab. Je nach vereinbartem Schutz können entwendete Inhaltsgegenstände, Vandalismusschäden nach einem Einbruch sowie Beschädigungen an der Gartenlaube infolge eines Einbruchs oder Einbruchversuchs berücksichtigt werden.
Wichtig ist die Abgrenzung zwischen Einbruchdiebstahl und einfachem Diebstahl. Bei einem Einbruch müssen typischerweise erkennbare Merkmale wie das gewaltsame Aufbrechen, Einsteigen oder Eindringen mit unberechtigten Hilfsmitteln vorliegen. Werden frei zugängliche oder ungesicherte Sachen vom Grundstück mitgenommen, kann dies anders bewertet werden. Gartenmöbel, Solaranlagen, Pumpen oder Gegenstände im Freien sind häufig nur bei ausdrücklicher Vereinbarung oder innerhalb bestimmter Grenzen geschützt.
Auch nicht jeder Gegenstand in der Laube gehört automatisch zum versicherten Inhalt. Vertragsbedingungen können etwa Wertsachen, bestimmte elektronische Geräte, Fahrräder, Sportgeräte oder dauerhaft eingelagerte Sachen aus dem Haushalt ausschließen. Einen Überblick bieten die Leistungen der Kleingartenversicherung. Für die konkrete Regulierung bleiben jedoch ausschließlich die eigenen Vertragsunterlagen verbindlich.
Häufige Fehler nach einem Einbruch
Probleme entstehen häufig, wenn Betroffene den Tatort sofort aufräumen, Spuren beseitigen oder beschädigte Teile wegwerfen. Auch eine verspätete Meldung, eine unvollständige Stehlgutliste und fehlende Belege können die Prüfung erschweren. Ebenso ungünstig sind pauschale Wertangaben ohne Erläuterung oder Reparaturen, die ohne vorherige Abstimmung durchgeführt werden.
Vermeiden Sie außerdem voreilige Aussagen zur Tat oder zu möglichen Tätern. Halten Sie sich an das, was Sie selbst beobachtet haben. Vermutungen sollten klar als solche bezeichnet werden.
Checkliste für den Schadenfall
- Bei möglicher Gefahr Abstand halten und 110 wählen.
- Tatort nicht verändern und nichts unnötig berühren.
- Einbruch oder Einbruchversuch bei der Polizei anzeigen.
- Aktenzeichen notieren.
- Versicherung unverzüglich informieren.
- Fotos und Videos vom unveränderten Zustand anfertigen.
- Gestohlene und beschädigte Sachen detailliert auflisten.
- Rechnungen, Seriennummern und ältere Fotos zusammensuchen.
- Notmaßnahmen dokumentieren und beschädigte Teile aufbewahren.
- Reparaturen mit dem Versicherer abstimmen.
Nach Abschluss der Spurensicherung sollten beschädigte Türen, Fenster und Schlösser fachgerecht instand gesetzt werden. Eine aktuelle Inventarliste mit Fotos, Gerätenummern und Belegen erleichtert die Bearbeitung bei einem künftigen Schaden erheblich. Kontrollieren Sie außerdem regelmäßig, ob die Versicherungssummen noch zum Wert der Laube und ihres Inhalts passen.
Hinterlasse jetzt einen Kommentar